Grundsätze für Bebauungspläne im Bestand

Schon seit längerem verfolgt die Mehrheit im Kraillinger Gemeinderat eine Politik der Anpassung bestehender Bebauungspläne an die bisher eingetreten Veränderungen und an die neuen Herausforderungen.
Die Grundsätze für Bebauungspläne wurden und werden – meist im Konsens – auch durch den FDP-Gemeinderat Sebastian Sefzig, selbst Architekt, mit erarbeitet und festgelegt.
Dabei werden bestehende Baugrenzen großzügiger gefaßt, um nicht für jeden Wintergarten oder barrierefreien Zugang eine Bebauungsplan-Änderungen nötig zu machen. Es werden Bereiche von grundstücksübergreifenden Grüninseln definiert und – wo sinnvoll möglich – ein neuer Bauraum in zweiter Reihe geschaffen. Auf jeden Fall werden vorhandene Unterschiede im Baurecht erfaßt und neu – leicht erhöht – gleichmäßig auf alle Grundstücke angewendet.
Um den in vielen Gebieten ursprünglichen Gartenstadtcharakter zu stärken, werden Vorgartenzonen festgelegt, in welchen ein Einblick in den Garten möglich sein soll. Im übrigen Grundstück werden meist je 300m2 Grundstücksfläche ein Baum gefordert (welcher aber meist schon vorhanden ist).
Bei den Stellplätzen gehen wir NICHT auf niedrige Werte, da in Krailling ein hoher Parkdruck durch Anlieger herrscht.
Die zugelassenen Dachformen und Dachaufbauten richten sich nach der Umgebung, d.h. gibt es nur Satteldächer, dann wollen wir dies erhalten – gibt es verschiedene Dächer schon im Bestand, dann darf auch ein Neubau hier eine eigene Dachform finden.

(SKS)


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