HAUSHALT 2023 DER GEMEINDE KRAILLING

HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Krailling (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Krailling folgende

Haushaltssatzung:

  • 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.750.800 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.054.900 Euro ab.

  • 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

  • 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

  • 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
  2. b) für die Grundstücke (B) 340 v.H.
  3. Gewerbesteuer 310 v.H.
  • 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

  • 6

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 


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