PLANUNG FÜR DAS GRUNDSCHULAREAL

PRESSEMITTEILUNG DER GEMEINDE KRAILLING VOM 26.01.2022 ZUM STAND DER PLANUNG FÜR
DAS GRUNDSCHULAREAL

„Auf dem Grundschulareal an der Rudolf-von-Hirsch-Straße 2 in Krailling befinden sich neben der 3-
zügigen Grundschule mit kleinen Turnhallen weitere Räume für Mittagsbetreuung, Hort und
Kinderkrippe. Zudem werden die Gebäude auch von der Musikschule, der Volkshochschule und
Sportvereinen genutzt. Die Turnhalle und das Schulgebäude werden auch von der Gemeinde für z.B.
Wahlen herangezogen.

Während die Bereitstellung von Gebäuden und Einrichtung (= förderfähiger Sachaufwand) für den
Schulbetrieb eine gemeindliche Pflichtaufgabe darstellt, sind die Raumvermietungen und
Raumüberlassungen an die anderen Nutzern eine (nicht-förderfähige) freiwillige Leistung der
Gemeinde.

Zuschüsse für Baumaßnahmen aus Landesmitteln kann die Gemeinde nur bei Pflichtaufgaben, nur für
förderfähige Flächen nach Vorgabe der Staatsregierung und nur bei finanzieller Bedürftigkeit
bekommen. Andere Förderungen (z.B. zur Energieeinsparung) sind hier noch nicht geprüft.

Im Jahr 2016 wurde zur Klärung über die bauliche Zukunft des Grundschulareals eine
Machbarkeitsstudie durch das Architekturbüro Gollwitzer, Neubiberg erstellt. Vorgesehen war die
Sanierung sämtlicher Altbauten und die Erweiterung des Klassenzimmertrakts um neue Räume und
eine Aula. Veranlasst wurde dies durch neue und erhöhte Raumwünsche für den Schulbetrieb und
die Sanierungsbedürftigkeit der Haustechnik.

Im Herbst 2017 hat die Gemeinde im Rahmen von Vergabe-Verfahren Planungsbüros für die einzelne
Planungsbereiche auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ausgewählt. Ausdrücklich
nicht vorgesehen war ein Komplettneubau oder ein Abbruch von Gebäudeteilen. Zudem sollte das
bisherige Schulkonzept mit Klassenräumen fortgeführt werden.
Ausgewählt wurden:
– Architektur: dp architekten, Regensburg
– Elektroplanung: Koscheinz&Partner, München
– HLS-Planung: IB Scholz, Regensburg
– Tragwerksplanung: Assmann Beraten+Planen, München
– Sowie einzelne Fachbüros für z.B. Akustik und Bauphysik, Baugrund, Brandschutz,
Schadstoffuntersuchung, Vermessung.

Auf Basis des förderfähigen Raumprogramms für Grundschulen und der Wünsche der Gebäudenutzer
(Schule, Musikschule, Hort und Mittagsbetreuung) wurde ein Ziel-Raumprogramm erarbeitet; die
dort verzeichneten Räume und Funktionen waren nun im Bestand und im Anbau unterzubringen.
Dieses Raumprogramm stellt die „Maximal-Variante“ dar. Im Planungsprozeß hat der Gemeinderat
zudem folgende Entscheidungen getroffen:
– Verzicht auf eine eigenständige Aula,
– ein von der Mehrheit beschlossener Verzicht auf einen förderfähigen Neubau der Turnhalle
als Einfeldsporthalle
– Abwicklung der Baumaßnahme in einem Abschnitt mit Auslagerung der Schule.
Hintergrund der Planung waren die 2017 in Aussicht gestellten hohen (Gewerbe-) Steuereinnahmen,
die damals eine umfassende und schnelle Generalsanierung möglich erscheinen ließen.

Im März 2019 hat der Gemeinderat den Vorentwurf der Planungsbüros mit Kostenschätzung
entgegengenommen:
– Für die Sanierung mit ca. 7900m² Bruttogeschoßfläche (BGF) wurden 2019 Kosten von ca.
16,5 Mio. € inkl. Baunebenkosten ermittelt.
– Für einen Erweiterungsbau mit ca. 2375m2 BGF wurden 2019 Kosten von ca. ca. 7,1 Mio. €
brutto inkl. Baunebenkosten ermittelt.
– Für eine Interimscontaineranlage mit ca. 4000m2 BGF für den Schulbetrieb während der
Bauzeit wurden ca. 4,52 Mio. € brutto ggf. zzgl. Baunebenkosten veranschlagt

Der Gemeinderat hat die dargestellte Planung aus 2019 aber aufgrund der sich verschlechternden
Steuer-Einnahmesituation gestoppt. Zudem sollten die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2019 und
der Kommunalwahl 2020 die weitere Planung auf eine breite Basis stellen.
In dieser Zeit haben sich Mitglieder des Gemeinderats in einem neu geschaffenen Arbeitskreis Schule
darauf verständigt, neben einer Reduzierung des Raumprogramms auf das Notwendige auch die
Anpassung der Schule an neue Lernkonzept (z.B. „Münchner Lernhauskonzept“, Schulcampus statt
starrem Klassenverband) zu prüfen.

Infolge der Corona-Pandemie waren dafür vorgesehene Gebäudebegehungen in neugebauten
Beispiel-Schulen in der Umgebung, nicht möglich. Lediglich die Grundschule konnte der neu gewählte
Gemeinderat unter Führung von Schulleitung und Bauamt besichtigen.

Im Herbst 2021 wurden folgende Schritte zum weiteren Vorgehen festgelegt:
– Eine von der Mehrheit beschlossene Absage an einen Alternativstandort, d.h. die Schule
bleibt auf dem jetzigen Grundstück
– Aufnahme eines Lernhauskonzepts in die Schulplanung
– Neudefinition der umzusetzenden Flächen (Pflicht-Raumprogramm) unter Einbeziehung aller
Gebäudenutzer mit Berücksichtigung des ab 2026 gesetzlich festgelegten Anspruchs auf
Ganztagsbetreuung in der Schule

Die Ergebnisse werden derzeit zusammen mit den Nutzergruppen erarbeitet und sollen dann zu
einem kleineren und besser finanzierbaren Raumprogramm für die Schulerneuerung führen. Auf
dieser Basis soll dann ein neuer umsetzbarer Entwurf erarbeitet werden.

Der Gemeinderat wird aber notwendige Instandhaltungen an den Gebäuden oder Verbesserungen
wie beim DigitalPakt weiter durchführen und nicht einsparen.“

Freigabe durch Gemeinderatsbeschluß vom 25.01.2022
Verfasser: Sebastian Sefzig


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