KRAILLINGER GEMEINDEPOLITIK AUS SICHT DER FDP – AUS DER SITZUNG AM 15.11.2022

Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 Gewerbegebiet KIM für die Errichtung einer Umkehrschleife auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/34 unter Hinzunahme der gemeindlichen Grünfläche Fl.Nr. 501/33:
Ein Unternehmen benötigt für seine Logistik eine größere Rangierfläche und erhält dafür auf einem Gemeindegrundstück eine LKW- Umkehrschleife. Dabei wird nach Hinweisen von GRM Engl die Einfriedung auf die jetzige Grundstücksgrenze zurückgenommen und nur im Bereich der Schleife im Halbkreis neu gebaut, zudem bleibt ein großer Teil der jetzigen Grünfläche auch öffentlich zugänglich. Die Nutzung des Grundstücks wird in einem separaten Vertrag mit der Gemeinde geregelt.
> Mit diesen Änderungen wurde die Bebauungsplanänderung einstimmig vom BUV zur nächsten Auslegung beschlossen. Die FDP hat diese Änderung von Anfang an unterstützt.
(SKS)
Foto: Sefzig.

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