Pressemitteilung der Gemeinde: Bebauungsplan für Tanklager

Die Pressemitteilung mit Karte im Original: 20230329_Bebauungsplan_Tanklager

„Bebauungsplan für Tanklager

Kraillinger Gemeinderat beschließt einstimmig

Krailling, 29. März 2023
In der Gemeinderatssitzung am Vorabend beschloss der Kraillinger Gemeinderat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans nach §8 BauGB für das Gelände des Tanklagers Krailling. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. „Die Gemeinde verfolgt damit konsequent den seit 2016 eingeschlagenen Weg, der 2018 mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme die Grundlagen für die Entwicklung des Geländes legte und 2021 um ein Struktur- und Nutzungskonzept für die Tanklagerfläche ergänzt wurde“ sagt Rudolph
Haux, Erster Bürgermeister von Krailling.

Wesentliche Planungsziele des Bebauungsplans sind:

  • Weiterentwicklung des Tanklagers einschließlich der bauplanungsrechtlichen Absicherung der bestehenden Anlagen und Nutzungen
  • Entwicklung eines Erneuerbare-Energien-Parks zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung regenerativer Energien, wie z.B. Wasserstoff, Eis-Energiespeicheranlage unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung
  • Erhalt und Weiterentwicklung des wertvollen Naturraumes im Kreuzlinger Forst mit sehr hoher lokaler und regionaler Bedeutung für den Natur- und Artenschutz und unter Berücksichtigung des laufenden Projektes BayernNetzNatur. Erhalt und Ausbau der
    Waldflächen und ihrer Funktion, insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung.
  • Schaffung einer Ausweichfläche für ein standortgebundenes örtliches Unternehmen unter Berücksichtigung der Ziele der
    Raumordnung und Landesplanung
  • Entwicklung eines überörtlich bedeutsamen Radweges zwischen Germering und Krailling zur Verbesserung des Angebots insbesondere im Alltagsradverkehr
  • Entwicklung einer naturnahen Freizeitfläche, ggf. einschließlich einschließlich eines Besucherzentrums

DAZU:

Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 25.10.2022
Die Gemeinderatsbeschlüsse beziehen sich auf die bislang seitens des
Grundstückseigentümers vorgestellten grundsätzlichen Entwicklungsideen.
Er beschließt folgendes:
1. Der Gemeinderat unterstützt eine Sicherung und Weiterentwicklung des
Tanklagergeländes als wertvollen Naturraum im Kreuzlinger Forst sowie
gleichzeitig als Fläche mit gewerblichem Nachnutzungspotenzial
insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien.
2. Der Gemeinderat erkennt im Gebiet des Tanklagers ein Gebiet mit sehr
hoher lokaler und überregionaler Bedeutung für den Natur und Artenschutz.
Insbesondere die Waldflächen übernehmen Funktionen des Klima- und
Immissionsschutzes, sowie teilweise Erholungsfunktionen. Eine bauliche
Entwicklung ist daher nur in Teilbereichen vorstellbar. Diese muss die
naturräumlichen Gegebenheiten erfassen und berücksichtigen. Es ist mit
einem hohen Aufwand zur Überwindung der naturschutzfachlichen
Raumwiderstände zu rechnen.
3. Für das Gelände liegt eine floristische Kartierung aus dem Jahr 2009 (B.
Quinger) vor. Diese ist aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen
als auch aufgrund der natürlichen Veränderungsdynamik zu aktualisieren. Die
faunistische Ausstattung ist dabei ebenfalls für das gesamte
Tanklagergelände zu erfassen.
4. Die Gemeinde unterstützt eine Sicherung des Tanklagerbetriebs auf dem
Gelände. Die Gemeinde wird bei ggf. notwendigen Schritten zur weiteren
bau- und planungsrechtlichen Sicherung der Anlagen, die für den
ordnungsgemäßen Betrieb notwendig sind, im Rahmen ihrer (rechtlichen)
Möglichkeiten unterstützen.
5. Von der Verwaltung entfernt wg. nicht öffentlicher privater und
geschäftlicher Belange
6. Neue Betriebsfläche Fa. Emeran Braun: Die Gemeinde unterstützt die
Verlagerung des Betriebsgeländes auf eine geeignete Fläche (voraussichtlich.
Bahnfläche) innerhalb des Tanklagergeländes vorrangig angrenzend an das
KIM. Sie wird weitere Schritte unternehmen, um die Firma bei einer
Umsetzung des Vorhabens zu unterstützen. Soweit erforderlich und möglich
die Begleitung der Umsetzung durch ein Bauleitplanverfahren in Aussicht
stellt.
6. Die Gemeinde unterstützt grundsätzlich die Erzeugung erneuerbarer
Energien aus Windkraft auf dem Gelände bzw. in angrenzenden Flächen des
Kreuzlinger Forstes. Mögliche Standorte und die Auswirkungen der
Umsetzung sind zu untersuchen. In diesem Zusammenhang kann auch die
Herstellung und Speicherung von Wasserstoff als Energieträger auf dem
Gelände sinnvoll sein. Die Gemeinde steht entsprechenden Planungen
aufgeschlossen gegenüber.
7. Seitens der Gemeinde wird aufgrund der naturräumlichen Qualität und
Bedeutung des Geländes sowie der planungsrechtlichen Lage im
Außenbereich die Errichtung von Büro – bzw. Verwaltungs- und
Betriebswohngebäuden kritisch bewertet.
8. Die Nutzung bestehender, geeigneter Treibstofftanks auf dem Tanklager-
Gelände zur Errichtung einer Eis-Energiespeicheranlage mit Einspeisung in
ein Fernwärmenetz wird von der Gemeinde grundsätzlich unterstützt.
9. Aktuelle Aktivitäten zur Errichtung eines LKW-zu-Bahn Container-Umschlag-
Terminals im Zusammenhang mit der Errichtung des nördlichen Brenner-
Basis-Tunnel-Zulaufs auf dem Gelände beobachtet die Gemeinde mit großer
Aufmerksamkeit. Die Gemeinde erkennt zwar die positive Wirkung einer
Verlagerung von Schwerverkehr auf die Schiene im nationalen und
europäischen Kontext an und kann die Notwendigkeit entsprechender
Umschlagterminals grundsätzlich nachvollziehen. Es fehlen jedoch konkrete
Unterlagen um die lokalen Auswirkungen auf Krailling und deren
Nachbargemeinden beurteilen zu können. Diese müssen auch eine
Untersuchung von möglichen Standortalternativen in Bayern umfassen. Die
Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens ist zu prüfen.
10.Maßnahmen zur Änderung der äußeren Erschließung des Geländes an Straßen
(Schwerlastverkehr) und Bahn können von der Gemeinde grundsätzlich
insoweit mitgetragen werden, als dass sie zu einer Verbesserung der
Anbindung des Geländes und zu einer Entlastung der Wohnbevölkerung von
Immissionen führen.
11.Die Gemeinde betreibt die Planung und Errichtung eines überörtlich
bedeutsamen Radweges zwischen Germering und Krailling zur Verbesserung
des Angebots auch für den Alltagsradverkehr. Hierfür ist eine Übertragung
von Flächen des Tanklagers an die Gemeinde am östlichen Rand des
Geländes erforderlich.
12.Die Gemeinde unterstützt grundsätzlich die Einrichtung eines
Besucherzentrums zur Vermittlung von Informationen über die historische
und aktuelle Nutzung des Geländes. Hierfür sollen soweit möglich
bestehende Gebäude und Anlagen genutzt werden.
13.Der erste Bürgermeister wird ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer
des Geländes zusammen mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschafsraum
München und Herrn Beisse von der Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte
führen, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Entwicklung des
Geländes erfasst und erläutert werden. Darüber hinaus wird das weitere
Vorgehen anhand des gegenständlichen Beschlusses beraten. Der
Gemeinderat beschließt weiter, dass zur unabhängigen Beratung ein
Vertreter der Regierung von Oberbayern oder des Eisenbahnamts Süd in
Bezug auf den Schienenverkehr eingeladen werden soll.“

Rudolph Haux (V.i.S.d.P.), Erster Bürgermeister Gemeinde Krailling


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