WALD IN KRAILLING

Für die von der FDP begrüßte Absicht, die KIM auf das Antennenfeld zu erweitern sowie für Windkraftanlagen im Kreuzlinger Forst werden im Fall der tatsächlichen Umsetzung bisherige Waldflächen versiegelt und bebaut werden müssen. Gesetzlich vorgesehen ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich dieser Eingriffe, zusätzlich wäre der dort zerstörte/ entfernte Bannwald im direkten Anschluß an das große Bannwaldgebiet von Gilching bis Stockdorf (ggf. sogar bis zum Forstenrieder Park) neu zu pflanzen.

Für die Windkraft gibt es aufgrund des Teilflächennutzungsplans auf Gemeindegebiet nur den Bereich nordwestlich der KIM, sodaß der Wunsch nach Windkraftnutzung nicht an anderer Stelle im Gemeindegebiet umsetzbar ist!

Die Erweiterung des Gewerbegebiets geht auch nur – wenn gewünscht – im direkten Anschluß und damit in den Wald hinein, es gibt auch hier keinen anderen Standort.

Das heißt: KIM-Erweiterung UND Windkraft sind NUR an den vorgeschlagenen Standorten möglich, sonst aber an KEINEM anderen Platz innerhalb des Gemeindegebiets.

Man kann also NICHT FÜR Windkraft oder FÜR die KIM-Erweiterung sein, aber einen ANDEREN Standort wünschen – so heißt es tatsächlich HIER oder GARNICHT.

(SKS), Foto: Sefzig, 02.07.2023


Neueste Nachrichten